ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  • 1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Autoglaspoint24. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet

  • 2. Urheber- und Markenrecht

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten

  • 3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind in Bar bei Übergabe/nach der Montage zu begleichen.

  • 4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor die Ware kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in Verzug sein. Bei einer Autoscheibentönung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt.

  • 5. Montage von Auto Scheibentönung

Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (zum Bsp. Campingbus, Cabriolet, Smart) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist. Wir weisen deshalb vorab darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und wo Verkleidungen sehr eng sind. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal, da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Evtl. Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen mit Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand – Siebdruck. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Es gibt Fahrzeuge wo der gepunktete Rand sehr breit ist. Dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig trocknen. Wir haben leider keinerlei Einfluss darauf und es stellt keinen Mangel dar. Bei Limousinen ist die Montage teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie führen, da es sehr eng und verwinkelt ist. Deswegen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren. Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser Montiert, dies ist soweit kein Problem. Wir haben natürlich nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich zum Bsp. bestimmte Elektronik befindet und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. D.h. sollten Kabel, Lautsprecher, Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Es kann vorkommen, dass bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheibenfolie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante wo zwei Teile Folie zusammen geschoben werden. Diese Kante könnte später teilweise erkennbar sein.

  • 6. Entfernen von Scheibenfolie

Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.

  • 7. Vor-/nach der Montage

Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen). Von innen bitte im Fond aussaugen und von außen frisch gewaschen. Dies ist erforderlich, weil die Tönungsfolie von außen zugeschnitten und geformt wird und die Schmutzpartikel an der Folie haften könnten. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen, dies wird gründlich von uns erledigt. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. Bei Transportern Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug zu lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist Staub. Wenn sich im Wagen inneren zu viel Dreck oder Staub befindet, könnte dieser aufgewirbelt werden und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum Vorschein kommt. Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte gründlich alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel darüber. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren bzw. gekurbelten Scheiben. Es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese gut sichtbar und verwundern zumeist. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von fest Installierten Telefonen bzw. Navigationsgeräten führen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vereinbarte Termine die nicht eingehalten werden in Rechnung stellen.

  • 8. Garantie/Gewährleistung

Prinzipiell erklären Sie die Lieferung/Montage mit Zahlung der Rechnung als Ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern er nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde korrigiert. Für den Einbau haben Sie die ges. vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Für Scheibentönung verwenden wir ausschließlich Tönungsfolien des Markenherstellers SunTek. Folgende Garantieregeln gelten für SunTek Folien: zeitlich unbeschränkte Garantie für Verbleichen, Abblättern, Rissigkeit/Brüchigkeit, Ablösung, Klebstofffehler und De-Metallisierung, solange der ursprüngliche Kunde das Fahrzeug besitzt.

  • 9. Untergründe

Bei Scheibentönungen werden die Scheiben von uns gründlich gereinigt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür wenn zum Bsp. Hundehaare usw. sich im Fahrzeug befinden, da die Folie diese antistatisch anziehen könnte, ist es erforderlich das Fahrzeug gründlich von innen und auch außen zu reinigen, jeder Kunde wird darauf hingewiesen, außerdem hat der Kunde die Möglichkeit eine kostenpflichtige Reinigung in Auftrag zu geben.

  • 10. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In den meisten Fällen erlauben wir unsere Arbeiten auf unserer Homepage als Referenzbild zu veröffentlichen. Dies ist eine evtl. kostenlose Werbung für den Auftraggeber. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.

  • 11. Rechtliche Hinweise / Montagehinweise Scheibentönung

Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der $ 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ- und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit einer serienmäßigen 3. Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei zu lassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein.